1839: Dienstbotenbuch, ausgestellt am 2. Oktober 1839, und Geburtsurkunde für Sebastian Grünauer aus Ensdorf bei Mühldorf im originalen Pappschuber.

Seitenaufrufe: 129
oldthing-Nummer: 30708810
| Lagernummer: OID: 30708810

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die im Dienstbuch notierten Daten (S. 7, s. Scan):

Nro. 31
Dienstbuch
für Sebastian Grünauer
kath. Religion, gebürtig im Jahre 1812, 18. Januar in ?
Gericht Mühldorf, Kreis Ob.
Stand der Eltern Schuhmachersleute
--------------------------------------------------------------------------------
Körperbau im Ganzen untersetzt Nase dick
Größe 6 Schuh, 1 Zoll Mund klein
Wangen Länglichst Lippen breit
Haare braun Kinn rund
Stirn nieder Stimme hell
Gesichtsfarbe gesund´ Mundart hiesige
Augen blau sonstige Zeichen ohne
Augenbrauen braun
Unterschrift des Dienstbothen: Sebastian Grünauer
den zweiten Okt. 1839
K. B. Landgericht Mühldorf
Dienstsiegel
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dieses am 2. Oktober für 1839 für den am 18. Januar 1812 geborenen Sebastian Grünauer ausgestellte „Dienstbotenbuch“ ist ein interessantes Dokument der bayerischen Sozialgeschichte. In Bayern wurde 1817 das Führen eines Dienstbotenbuches verpflichtend eingeführt: „Jeder Dienstbothe ohne Unterschied des Alters und Geschlechts, was immer für eine Gattung häuslichen oder Gewerbs-Dienst er versehen möge ist gehalten, spätestens bis 1. Juli l. J. sich mit einem Dienstbuche zu versehen, insoferne er nicht als Handwerker mit einem Wanderbuche versehen ist. […] Der Dienstbothe, welcher am 1. Juli l. J. angefangen mit keinem Dienstbotenbuch versehen ist, […] verfällt nach polizeilichem Ermessen in eine Geldstrafe von 3 bis 6 Gulden oder in 3 bis 8tägigen Arrest, vorbehaltlich noch schärferer Einschreitung. […] München den 28. April 1817“ (Instruktion über die Dienstbothenbücher)
Dem Dienstbuch liegt eine handgeschriebene, gefaltete Geburtsurkunde bei (s. Scan), ausgestellt vom Pfarramt Ensdorf [bei Mühldorf], mit der der dortige Pfarrer am 1. Oktober 1839 „bezeugt“, dass Sebastian Grünauer, Bauers- und Schusters-Sohn am 18. Januar 1812 in der Pfarrei geboren wurde.

Zustand

Das Dienstbotenbuch, der dazugehörige Originalschuber und die beiliegende Geburtsurkunde sind in einem, gemessen am Alter, sehr guten Zustand. Das Dienstbuch umfasst 47 in Fraktur gesetzte, fadengeheftete Seiten im Format 9,8 x 14,8 cm und ist stabil eingebunden in einen schönen, etwas abgegriffenen Kartoneinband aus der Zeit. Das Büchlein steckt in einem festen Pappschuber, dessen gemustertes Umschlagpapier (s. Scan) sich unten zu lösen beginnt.
Die einseitige, mit einem Papiersiegel versehene Geburtsurkunde ist außen etwas fleckig und unfrisch, auf der Innenseite aber sauber und ohne Anstreichungen o.ä
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------.

Aktuelle Bewertungen

Ullagerhard am 27.04.2023

Mitglied-161515 am 20.04.2023

Alles ganz wunderbar.

Mitglied-138715 am 29.04.2020

Mitglied-138502 am 19.04.2020

Mitglied-125402 am 25.08.2018

GastAccount am 13.03.2017

chipsy07 am 11.12.2016

Alles schnell und in bester Verfassung erhalten. Vielen Dank!

sevenjump am 17.07.2016

GastAccount am 06.11.2015

alles bestens!!!

wolf23 am 08.03.2015

GastAccount am 26.05.2013

Netter Kontakt und gute Ware.

schlagrol am 16.02.2013
Käuferschutz-Programm.

Welche Sicherheiten habe ich, wenn ich per Warenkorb bestelle und die Ware im voraus bezahle?

Prinzipiell werden auf oldthing alle Anbieter überprüft und unzuverlässige Anbieter ausgeschlossen. Bei der Beurteilung und Einschätzung wie sicher und vertrauenswürdig ein Anbieter ist, empfehlen wir Ihnen vor jeder Bestellung die Anzahl der vom Anbieter bereits getätigten Verkäufe und die letzten Kundenbewertungen einzusehen.

Damit Ihre Einkäufe sorgenfrei sind, sichern wir Ihnen zusätzlich jede Bestellung per Warenkorb mit bis zu 250 Euro ab.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass einmal wirklich etwas schiefgehen sollte und z.B. die Ware nicht ankommt und Sie Ihr Geld nicht zurückbekommen, greift unser Käuferschutz-Programm ein. Wir erstatten Ihnen dann den Kaufpreis (maximal 250 Euro pro Artikel) zurück, falls keine Einigung mit dem Anbieter erzielt werden kann. Vom Beginn der Schadensregulierung bis zur Auszahlung des Betrages können bis zu vier Wochen vergehen.

Sollten Sie noch Fragen haben, oder Einkäufe mit einem Kaufpreis von über 250 Euro absichern wollen,können Sie sich gerne an uns wenden.